
September 2021
Wärmedämmfassade mit Balkonen

Jessen wird grün
Neubepflanzung rund um Jessen

Neuer Glanz in der Nordstraße
Wärmdämmverbundsystem

Gerbisbacher Straße
Wärmedämmverbundsystem
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Was ist eine Haverie?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm, die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten - z.B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt. Zum Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten:
Elektrik: Hausanschluss defekt, gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen jedoch alle in Ordnung), spannungs führende Teile (Wände, Wanne, Rohrleitungen) elektrische Brände in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabelbrände (starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung)
Gas/Wasser: Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht schließen bzw. ist nicht vorhanden.
Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen und Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen (Zinnauslauf)
Gas/Wasser: Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht schließen bzw. ist nicht vorhanden.
Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen und Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen (Zinnauslauf)
Verstopfungen: Grundleitung und Fallstrang bis zur vorletzten Etage verstopft (nicht zutreffend bei Verstopfungen innerhalb der Wohnung - z.B. Wanne, WC)
Fernheizung Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt - stark undichter Heizkörper. Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern). Liegt keine Störung in oben genanntem Sinne vor, darf der Havariedienst nicht in Anspruch genommen werden. Andernfalls hat der Mieter die entstehenden Kosten zu tragen!
Nicht zu den Havarien gehören:tropfende Ventile verstopfte Toilettenbecken, Handwaschbecken, Badewannen
defekte Lichtschalter oder Steckdosen, Türschlossanlagen, defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung, defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden.
Quelle:http://www.wohnen-in-schmoelln.de/mietinfo/artikel/artikel0003.asp
Fernheizung Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt - stark undichter Heizkörper. Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern). Liegt keine Störung in oben genanntem Sinne vor, darf der Havariedienst nicht in Anspruch genommen werden. Andernfalls hat der Mieter die entstehenden Kosten zu tragen!
Nicht zu den Havarien gehören:tropfende Ventile verstopfte Toilettenbecken, Handwaschbecken, Badewannen
defekte Lichtschalter oder Steckdosen, Türschlossanlagen, defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung, defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden.
Quelle:http://www.wohnen-in-schmoelln.de/mietinfo/artikel/artikel0003.asp
Leider kann immer wieder mal was schief gehen
Hier die Nummern unsere Notfallfirmen.
Teilnehmer | Rufnummer |
Fa. Köppe, Jessen (Heizung – Sanitär) | 0171 – 44 40 925 035385 – 20 391 |
Fa.
Schlüter, Jessen (Heizung
– Sanitär)
für die Objekte: Gerbisbacher Straße
Wittenberger Straße
Am Gorrenberg | 0174
– 444 6000
03537 – 20 41 91 |
Fa.
Schlüter, Seyda (Heizung – Sanitär)
für die Objekte : Sydowerstraße | 0171 – 42 62 975
035387 – 43 040 |
Fa.
Griesa (Elektro) | 035 385 – 20 760 |
Wasser
u. Abwasser im Öffentlichkeitsbereich
(WAZV) | 0 171 – 71 33 301
03537 – 26 480 |
Fa.
Zscharnagk (Schlüsselnotdienst) | 0171 – 52 69 356
03537 – 27 87 80 |
Kabel
Deutschland | Störungen: 0 800 – 52 66 625 |